Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026. Anbieter ist Peer Drescher (RuppiLab), Am Siebgraben 66, 16727 Oberkrämer OT Marwitz — im Folgenden „Anbieter". Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software KlubHerz, die der Anbieter als Software as a Service über das Internet bereitstellt.
(2) Das Angebot richtet sich an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen sowie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Vertragspartner ist die Organisation, nicht die für sie handelnde Person.
(3) Schließt ausnahmsweise ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einen Vertrag — etwa eine Übungsleiterin, die den kostenlosen Tarif für ihre Mannschaft privat nutzt —, gelten zusätzlich die Regelungen in § 9. Was dort steht, geht diesen Bedingungen im Zweifel vor.
(4) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage in Textform bestätigt oder den Tarif freischaltet.
(3) Der Tarif „Team" ist dauerhaft kostenlos. Er entsteht mit dem Anlegen eines Zugangs, begründet keine Zahlungspflicht und lässt sich jederzeit ohne Frist beenden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt die jeweils aktuelle Fassung von KlubHerz über das Internet zur Verfügung. Welche Funktionen und welcher Speicherplatz zu welchem Tarif gehören, steht auf der Preisseite.
(2) Der Speicherplatz je Tarif wird technisch durchgesetzt: Ab 90 Prozent warnt die Software, ab 100 Prozent nimmt sie keine neuen Dateien mehr an. Ausgenommen ist die Erstellung einer Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO — sie geht immer durch.
(3) Die Mitgliederzahlen je Tarif sind Richtwerte und werden nicht technisch durchgesetzt. Wird ein Tarif dauerhaft überschritten, wird der Anbieter den Vertragspartner darauf hinweisen und einen passenden Tarif anbieten; eine Sperre erfolgt nicht.
(4) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit im Jahresmittel von 99 Prozent, gemessen am Kalenderjahr und ohne angekündigte Wartungsfenster. Ein bestimmtes Zeitfenster für die Behebung von Störungen wird nicht zugesagt.
(5) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln. Funktionen, die wegfallen oder wesentlich eingeschränkt werden, kündigt er mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Verschlechtert sich der Leistungsumfang dadurch erheblich, kann der Vertragspartner den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.
§ 4 Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner ist für die Inhalte verantwortlich, die er in KlubHerz einstellt — insbesondere für die Inhalte einer öffentlichen Vereinsseite, für Chatnachrichten und für hochgeladene Dateien.
(2) Er hält Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass Rollen und Rechte in seiner Organisation den tatsächlichen Ämtern entsprechen. Ein Missbrauch, der aus einer nicht gepflegten Rechtevergabe folgt, geht nicht zu Lasten des Anbieters.
(3) Er stellt sicher, dass er personenbezogene Daten Dritter — insbesondere von Minderjährigen — nur auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage verarbeitet und die betroffenen Personen informiert. Der Anbieter stellt hierfür Werkzeuge bereit (Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, Auskunft); die datenschutzrechtliche Verantwortung nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO bleibt beim Vertragspartner.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der Preisseite in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt außerhalb der Software; KlubHerz zieht keine Beträge ein.
(3) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Vertragspartner nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht er, endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung.
(4) Gerät der Vertragspartner mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen sperren. Eine Sperre löscht keine Daten; die Auskunft und der Export nach § 7 bleiben erreichbar.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Einrichtungsgebühr.
(2) Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Der Vertragspartner kann sie jederzeit über die Seite Verträge hier kündigen erklären; der Zugang wird ihm unverzüglich in Textform bestätigt. Eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich.
(4) Eine Kündigung löscht keine Daten. Sie beendet den Vertrag. Das Löschen der Daten ist ein eigener, ausdrücklicher Schritt, den der Vertragspartner in der Anwendung selbst auslöst — mit 30 Tagen Frist, einem vollständigen Export vorab und einem Beleg darüber, was gelöscht wurde. Erst mit diesem Schritt wird der Datenschlüssel des Vereins vernichtet.
(5) Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage abrufbar, damit ein Export möglich ist. Danach ist der Anbieter berechtigt, sie zu löschen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 7 Daten, Export und Auftragsverarbeitung
(1) Die in KlubHerz gespeicherten Daten gehören dem Vertragspartner. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung; ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird auf Anforderung geschlossen.
(2) Der Vertragspartner kann seine Daten jederzeit und ohne Zusatzkosten vollständig exportieren. Das Archiv enthält je Datenbereich eine Tabelle im CSV-Format, dazu aufbereitete Übersichten der Mitglieder und Mannschaften sowie ein Inhaltsverzeichnis mit Zeilenzahlen.
(3) Nicht im Export enthalten sind besonders geschützte Angaben, die verschlüsselt gespeichert werden — Bankverbindungen, Notfallkontakte und Gesundheitshinweise. Sie erscheinen im Archiv als „***“ und sind einzeln über die dafür vorgesehenen Funktionen abrufbar, jeweils mit eigener Berechtigung und eigenem Protokoll. Ebenfalls nicht enthalten sind Zugangsdaten, Sitzungen und Token; sie sind Sicherheitsmerkmale und keine Vereinsdaten.
(4) Der Anbieter greift auf Daten eines Vertragspartners nur zu, wenn dieser den Zugriff ausdrücklich und befristet freigibt. Jeder Zugriff wird protokolliert, und der Vertragspartner erhält unaufgefordert einen Abschlussbericht.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die im Jahr vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Vertragspartner zur Wiederherstellung angefallen wäre. Der Vertragspartner ist gehalten, den Export nach § 7 Abs. 2 in angemessenen Abständen zu nutzen.
§ 9 Verbraucher
(1) Ist der Vertragspartner Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei einem kostenpflichtigen Vertrag ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Fristen und das Muster-Widerrufsformular stehen auf der Seite Widerruf.
(2) § 5 Abs. 3 Satz 2 (Zustimmungsfiktion bei Preisänderungen) gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Eine Preisänderung wird ihnen gegenüber nur mit ausdrücklicher Zustimmung wirksam.
(3) Die Haftungsbeschränkungen in § 8 gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
(4) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. § 5 Abs. 3 gilt entsprechend.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Wo diese Bedingungen absichtlich still sind
Es gibt keine Klausel, die dem Anbieter Rechte an euren Daten einräumt — weder zur Auswertung noch zur Weitergabe noch zur „Verbesserung des Dienstes". Es gibt keine Werbefinanzierung und keinen Verkauf von Daten. Und es gibt keine Sicherheitsstufe, die man dazukaufen muss: Verschlüsselung, Auskunft und Export sind in jedem Tarif gleich, auch im kostenlosen.